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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Eltern nicht gezwungen werden dürfen, Umgang mit ihren Kindern haben müssen, wenn sie es nicht wollen. Zwar besäßen Kinder einen Anspruch auf Umgang mit ihren Eltern, dies dürfe jedoch nicht durch Zwang erreicht werden.
Der Vater eines Sohnes weigerte sich, Kontakt mit seinem Sohn zu pflegen. Das Oberlandesgerichts Brandenburg drohte die Durchführung des Besuches des Vaters gegen ein Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro. Das Kind entstamme einem Seitensprung des Mannes.
Nun bekam der Mann vor Gericht Recht. Nur wenn der Umgang dem Wohl des Kindes diene, seien in Ausnahmefällen derartige Schritte möglich, so das Gericht.
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