|
Ein Spammer aus Schleswig-Holstein verschickte mit mehreren gefälschten Hotmail-Accounts schmuddelige Spam-E-Mails. Nun wurde der Spammer vom Hotmail-Eigentümer Microsoft auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Grund war die Verwendung des Markennamens "Microsoft".
In Deutschland ist der Versand von Spam noch nicht strafbar, weshalb sich Microsoft auf das Markenrecht stützte.
Da der Spammer sich nicht an die einstweilige Verfügung hielt, muss er nun 10.000 Euro Ordnungsgeld, sowie die Prozesskosten zahlen. Bei einer erneuten Ordnungswidrigkeit droht ihm eine Strafe von maximal 250.000 Euro und Schadensersatzforderungen von Microsoft.
Gelesen : 72 - Bewertungen : 20 Gesendet von Daniel Schmitz Bewertung abgeben :
|