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EU-Urteil: Berliner Mindestlohn gefährdet

Das Berliner Vergabegesetz verpflichtet Unternehmen zu der Einhaltung eines Mindeststundenlohns von 7,50 Euro.

Laut aktuellem EU-Urteil dürfen Bauverträge aber nicht an zusätzlich vereinbarte Tarifverträge gekoppelt werden.

Bei der Auftragsvergabe ist der Auftragnehmer gemäß EU-Urteil lediglich verpflichtet, die gesetzlichen Mindestlöhne einzufordern.

Quelle: www.welt.de

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Gesendet von Daniel Schmitz
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