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Das Berliner Vergabegesetz verpflichtet Unternehmen zu der Einhaltung eines Mindeststundenlohns von 7,50 Euro.
Laut aktuellem EU-Urteil dürfen Bauverträge aber nicht an zusätzlich vereinbarte Tarifverträge gekoppelt werden.
Bei der Auftragsvergabe ist der Auftragnehmer gemäß EU-Urteil lediglich verpflichtet, die gesetzlichen Mindestlöhne einzufordern.
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